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LG Hamburg, 08.07.2011 - 302 O 500/06 |
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04
Zurechnung des Wissens des Agenten bei arglistigem Handeln des …
Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2011 - 302 O 500/06
Ein solcher kommt lediglich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer seinerseits arglistig handelt, indem er erkennt und billigt, dass der Agent dem Versicherer gefahrerhebliche Umstände nicht mitteilen werde, um diesen zur Annahme des Antrags zu bewegen (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2004, 20 U 152/04, juris-Rdnr. 23 f., m.w.N.).